Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DataFlow Consulting GmbH

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») ergänzen die zwischen der DataFlow Consulting GmbH (nachfolgend «DFC») mit Sitz in Dielsdorf, Schweiz, uns ihren Kunden geschlossenen Verträge. Sie gelten soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese AGB liegen in deutscher und französischer Sprache vor. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Version massgebend. Die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB werden durch die Veröffentlichung einer neuen Version der AGB nicht berührt.

1.2 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die zwischen ihnen ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln.

1.3 Vergütung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Stundensätze und Preise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind exklusiv gesetzlicher Abgaben wie beispielsweise die Mehrwertsteuer. Sollte sich während der Vertragslaufzeit ergeben, dass ein allfällig im Vertrag festgehaltener Kostenvoranschlag voraussichtlich überschritten wird, teilt die DFC dies dem Kunden unverzüglich mit. Die Parteien einigen sich gemeinsam auf das weitere Vorgehen.

1.4 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistungen. Beträgt die Vertragslaufzeit länger als drei Monate, werden die Leistungen vierteljährlich in Rechnung gestellt. Beträge unter CHF 20.00 werden jährlich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins von derzeit 5% p.a.

1.5 Vertragsänderung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

1.6 Vertragsbeendigung
Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten per Ende eines Kalenderjahres schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Die DFC stellt diesfalls den bereits erbrachten Teil der Leistungen in Rechnung. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Nichtbezahlung von Rechnungen nach zwei Mahnungen

1.7 Haftung

Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist jede Haftung der DFC für direkte und indirekte Schäden, die sich aus der Erfüllung des Vertrags ergeben, ausgeschlossen.

1.8 Höhere Gewalt
Wird die Vertragserfüllung durch das Vorliegen von höherer Gewalt behindert oder teilweise oder ganz verunmöglicht, informiert die DFC den Kunden so schnell wie möglich. Die DFC ist berechtigt, den bereits erbrachten Teil der Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern sich die Parteien nicht auf ein anderes Vorgehen einigen können.

1.9 Unwirksame Bestimmungen und Vertragslücken
Sollte eine Bestimmung des mit DFB geschlossenen Vertrages oder der vorliegenden AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

1.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge mit der DFC sowie deren Auslegung und Klagbarkeit ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind wegbedungen.
Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich am schweizerischen Wohnsitz oder Sitz des Kunden. Für Klagen ausländischer Kunden gegen die DFC befindet sich der Gerichtsstand am Sitz der DFC.

 

2 DataFlow Analyser-Software

2.1 Recht auf Nutzung
Nur Kunden, die einen schriftlichen Antrag stellen, sind berechtigt, die Software „DataFlow Analyser“ (nachfolgend «DFA-Software») zu nutzen.

2.2 Verbot der Weitergabe
Dem Kunden ist es untersagt, die DFA-Software zu verkaufen, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder auf sonst eine Art Drittpersonen entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen.

2.3 Umfang der Nutzung
Die DFA-Software darf nur zur Modellierung der eigenen Datenflüsse des Kunden verwendet werden.

2.4 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Kunde ist für die DFA-Software eingegeben Informationen alleine verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine Inhalte einzugeben, die gegen geltende Gesetze verstossen, Rechte Dritter verletzen oder unethisch sowie unangemessen sind.

2.5 Verstoss des Kunden
Verstösst der Kunde vorsätzlich gegen die gegen die Bestimmungen 2.2, 2.3 und 2.4 hievor behält sich die DFC vor, den Zugang des Kunden zur DFA-Software zu sperren und seine Daten zu löschen.

2.6 Hinzufügen, Deaktivierung und Anonymisierung von Nutzern
Die Anzahl der Benutzer pro Kunde ist nicht begrenzt. Der Kunde kann über die graphische Benutzeroberfläche des DFA selbst neue Benutzer definieren.
Der Kunde kann über die grafische Benutzeroberfläche selbst Benutzer deaktivieren und wieder aktivieren oder die DFC damit beauftragen. Davon ausgenommen ist der letzte Benutzer.
Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass die Nutzerdaten so anonymisiert werden, dass keine Verbindung mehr zum Nutzer und/oder seinem Unternehmen hergestellt werden kann. Aus technischen Gründen ist eine Löschung nicht möglich.

2.7 Verfügbarkeit
Die DFC strebt eine Verfügbarkeit von 95 % an und ergreift die notwendigen Massnahmen, um diese Verfügbarkeit zu erreichen. Aus Sicherheitsgründen ist die DFC verpflichtet, ihre Server auf dem neuesten Stand zu halten und muss regelmässig Updates durchführen. Soweit möglich, informiert die DFC ihre Kunden per E-Mail über geplante Nichtverfügbarkeiten. In dringenden Fällen behält sich die DFC das Recht vor, Updates ohne vorherige Information des Kunden durchzuführen. Wird die angestrebte Verfügbarkeit nicht erreicht, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Preisnachlass.

2.8 Patches
Der Kunde kann über die grafische Benutzeroberfläche Korrekturen für fehlerhafte Funktionen der DFA-Software anfordern. Die DFC arbeitet im „Best-Effort“-Modus, um die notwendigen Patches zu erstellen. Die Entwicklung von Patches erfolgt, ohne vom Kunden eine Gegenleistung zu verlangen. Der Kunde kann keine Preisnachlässe für in der Software enthaltene Fehlfunktionen geltend machen.

2.9 Entwicklung und Hinzufügung neuer Funktionen
Der Kunde kann über die grafische Benutzeroberfläche Verbesserungsvorschläge für die DFA-Software einreichen und neue Funktionen der beantragen. Die DFC garantiert nicht, dass diese entwickelt werden. Die DFC hat das Recht, für die Nutzung neuer Funktionalitäten einen Preisaufschlag zu verlangen.

2.10 Protokoll
Die DFA-Software führt ein Protokoll über Verbindungen und verschiedene Aktivitäten der Clients und des Systems. Die so erhaltenen Informationen werden verwendet, um das System zu verbessern und die Sicherheit zu gewährleisten. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Benutzeroberfläche den für ihn relevanten Teil des Protokolls einzusehen. Die Protokolleinträge werden nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

2.11 Statistik
Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten von der DFC für statistische Zwecke verwendet werden. Die DFC garantiert dem Kunden strikte Anonymität.

2.12 Weitergabe und Löschung von Daten
Daten, die in der DFA-Software enthalten sind, werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
Der Kunde kann jederzeit die Löschung der Daten über die in der DFA-Software enthaltenen Datenflüsse verlangen.

 

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